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Regenwasser, Abwasserbeseitigung; Naturgefahren; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/161bbl 2018, 183 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 26 Abs 3 tir BauO 2011

Nachbarn haben im Baubewilligungsverfahren kein Mitspracherecht hinsichtlich der Frage der Versickerung von Regenwasser, der Abwasserbeseitigung oder einer quantitativen Änderung von Hochwassergefahren.

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