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Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum; Rechtsstellung des Treuhänders nach BTVG

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/99bbl 2018, 115 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 12 BTVG, § 42 WEG 2002

Der Treuhänder nach BTVG wird durch den Antrag des Wohnungseigentumsbewerbers auf Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Range der Treuhänderrangordnung, ohne den Treuhänder in diese Antragstellung einzubeziehen, nicht in seinen bücherlichen Rechten oder seinen sonstigen rechtlich geschützten Interessen verletzt.

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