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Widmungsänderung Geschäftsraum in Wohnung; Duldungspflicht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/98bbl 2018, 115 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 16 WEG 2002

Die Zulässigkeit der Änderung nach baurechtlichen Vorschriften begründet für sich allein keine Duldungspflicht der anderen Wohnungseigentümer, weil die Genehmigung der Baubehörde (sofern sie erforderlich ist) zu den selbstverständlichen Erfolgsvoraussetzungen eines Änderungsvorhabens gehört.

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