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Duldungspflichten; Verpflichtungen gegenüber Nachbarn; Amtssachverständiger

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/79bbl 2018, 102 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 7 nö BauO 2014, § 52 AVG

Da es zur Beurteilung, in welchem Ausmaß eine Inanspruchnahme des benachbarten Grundstückes für die geplanten Bauarbeiten erforderlich ist, eines spezifischen technischen Fachwissens bedarf, muss die Baubehörde zur Beurteilung dieser Frage einen (Amts-) Sachverständigen beiziehen.

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