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Steinschalmauer; bauliche Anlage; Bauwerk; bewilligungspflichtige Maßnahme; baubehördlicher Abbruchauftrag; Amtssachverständiger

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/78bbl 2018, 102 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 14 Z 2 nö BauO 2014, § 35 Abs 2 Z 2 nö BauO 2014

Die Errichtung einer Steinschalmauer (hier: in einer Länge von 13,5 m und einer Höhe von ca 1,35 m) ist baubewilligungspflichtig.

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