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Superädifikat; Einreihung bzw Hinterlegung von Liegenschafts- und Bauwerksurkunden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/55bbl 2018, 68 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 435 ABGB, § 96 GBG, § 1 UHG, § 10 UHG

Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden.

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