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Öffnungen in Feuermauern; Zustimmung des Nachbarn; Widerruf

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/54bbl 2018, 67 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 94 Abs 4 wr BauO

Da rechtskräftige Widerrufsbewilligungen durch die (Bau-) Techniknovelle 2007 nicht in definitive Bewilligungen umgewandelt worden sind, können diese weiterhin von der Baubehörde auf Antrag des Nachbarn widerrufen werden.

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