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Abfließen atmosphärischer Niederschläge; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/3bbl 2018, 21 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 48 nö BauO 2014, § 53 Abs 1 nö BauO 2014

Einem Nachbarn steht in Bezug auf das Abfließen der bei Regenfällen auftretenden Oberflächenwässer grundsätzlich kein subjektiv-öffentliches Abwehrrecht zu.

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