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Autounterstellplatz; Einfriedung; Bauanzeigeverfahren; Parteistellung der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/204bbl 2017, 223 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 15 Abs 1 Z 17 nöBauO 2014, § 15 Abs 2 nö BauO 2014

Bei der Frage, ob eine Einfriedung vorliegt, kommt es auf die Baumaterialien oder die Ortsüblichkeit nicht an (hier: Stahlträgerkonstruktion mit eingeschobenen Paneelen in einer Höhe von 2,2 m bis 2,46 m).

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