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Bauausführung; Schäden; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/205bbl 2017, 223 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 6 Abs 1 nö BauO 2014, § 6 Abs 2 nö BauO 2014

Die Vorschriften über die Bauausführung begründen keine Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren.

Durch die Bauführung verursachte Schäden an Nachbargrundstücken können ausschließlich im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.

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