vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Judikaturänderung; „gehörig kundgemachter“ Flächenwidmungsplan; Anwendung durch (Landesverwaltungs-)Gericht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/168bbl 2017, 189 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 22 nö ROG 1976, Art 89 B-VG, Art 135 Abs 4 B-VG, Art 139 Abs 3 B-VG

Gesetzwidrig kundgemachte Flächenwidmungspläne müssen – nach einer Änderung der Rechtsprechung des VfGH – hinkünftig auch von den Gerichten, namentlich auch den Landesverwaltungsgerichten, angewendet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte