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Baugebrechen; Überprüfung des Bauwerks; Bauaufsicht; Betreten einer Liegenschaft; Notwendigkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/167bbl 2017, 188 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 34 Abs 3 nö BauO 2014

Dem Eigentümer ist die Duldungsverpflichtung mit Bescheid aufzutragen, wenn dies „nötig“ ist.

Seite 188


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