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Flächenwidmung „Grünland-Freihaltefläche"; Photovoltaikanlagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/82bbl 2017, 91 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 20 Abs 2 Z 18 nö ROG 2014, § 20 Abs 6 nö ROG 2014

„Grünland- Freihalteflächen" sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist auf „Grünland-Freihalteflächen" unzulässig.

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