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Abweichung vom Baukonsens; Verwaltungsübertretung; Täter; Wohnungseigentümergemeinschaft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/83bbl 2017, 91 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 37 Abs 1 Z 1 nö BauO 2014, § 9 Abs 1 VStG, § 18 WEG 2002

Eigentümer der Liegenschaft sind nur die einzelnen Wohnungseigentümer (bzw Miteigentümer der Liegenschaft), nicht aber die Wohnungseigentümergemeinschaft.

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