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Nachträgliche Übertragung eines Wohnobjekts ins Eigentum nach WGG; Berücksichtigung von Investitionen des bisherigen Nutzungsberechtigten bei der Berechnung des Fixpreises

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/58bbl 2017, 62 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 15d WGG, § 18 WGG, § 20 Abs 5 WGG, § 22 WGG, § 23 Abs 4c WGG

Bei der Festlegung eines Fixpreises für die nachträgliche Übernahme eines Reihenhauses samt PKW-Abstellplatz sind werterhöhende Investitionen des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG kaufpreismindernd zu berücksichtigen.

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