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Aufschiebende Wirkung; Ausscheiden; verbliebene Bieter; Vollzugsfähigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/34bbl 2017, 37 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 30 Abs 2 VwGG, § 131 Abs 1 BVergG 2006

Als „verbliebene“ Bieter gelten jene Bieter, die nicht ausgeschlossen wurden, deren Angebote

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