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Eignung; Eigenerklärung; ANKÖ; Mangel; Vorlage der Nachweise

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/33bbl 2017, 37 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 70 BVergG 2016

Bei Abgabe einer Eigenerklärung stellt die unterbliebene Vorlage der Eignungsnachweise bis zu einem allfälligen Verlangen des Auftraggebers keinen Mangel dar, sondern ist ein Wesenselement des Belegs der Eignung durch eine Eigenerklärung.

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