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Hundezucht; Flächenwidmung „Bauland – Wohngebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/145bbl 2016, 156 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 6 Abs 6 wr BauO

Im „Bauland–Wohngebiet“ ist die Haltung von ein bis zwei Hunden erlaubt, nicht aber die Betreibung einer Hundezucht.

LVwG Wien, 18.04.2016, VGW-211/017/2218/2016/VOR

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