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Meldung der Bauvollendung; Verwaltungsübertretung; Tatort

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/101bbl 2016, 111 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 43 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 55 Abs 1 lit k vlbg BauG 2001, § 44a Z 1 VStG

Tatort der Unterlassung einer fristgerechten Meldung der Bauvollendung ist der Sitz der Baubehörde.

LVwG Vlbg, 03.03.2016, LVwG-1-028/R13-2015

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