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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; mündliche Verhandlung; Einwendungen; Privatgutachten; Präklusion

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/100bbl 2016, 110 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 26 Abs 3 tir BauO 2011, § 41 AVG, § 42 AVG

Ein bloßes Angebot in der mündlichen Verhandlung, ein Privatgutachten vorzulegen, ist nicht als zulässige (Nachbar-) Einwendung anzusehen.

VwGH, 29.01.2016, Ra 2015/06/0124

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