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Veränderung der Abflussverhältnisse; Überschwemmungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/99bbl 2016, 110 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 26 Abs 1 stmk BauG 1995, § 57 Abs 2 stmk BauG 1995

Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch, dass das Baugrundstück als „Auffangbecken“ für allenfalls von anderen baulichen Anlagen (hier: von einem Weggrundstück) als dem Bauvorhaben ausgehende Niederschlagswässer erhalten bleibt.

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