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Einfriedung; Absturzsicherung; Begriff „gleichartige Ausbildung“; Glaswand; bewilligungspflichtige Bauvorhaben; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Trennbarkeit der Bauteile

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/96bbl 2016, 109 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 2 Abs 1 Z 7 sbg BauPolG, § 56 Abs 3 sbg BauTG

Eine (hier: 2 m hohe) verspiegelte Glaswand an der Grundstücksgrenze ist auch dann als bewilligungspflichtige Einfriedung zu qualifizieren, wenn die bauliche Anlage zugleich die Funktion einer Absturzsicherung erfüllt.

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