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Eignung; relevanter Zeitpunkt; Angebotsöffnung; Befugnis; Baumeistergewerbe; unheilbarer Mangel

RechtsprechungVergaberechtbbl 2015/222bbl 2015, 234 Heft 5 v. 1.10.2015

BVergG 2006 § 69 Z 1, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 2, GewO § 95 Abs 1, GewO § 99, GewO § 340 Abs 2

Liegt zum für das Vorliegen der Eignung relevanten Zeitpunkt gemäß § 69 Z 1 BVergG 2006 die Befugnis nicht vor, erfolgt das Ausscheiden zu Recht; dieser Mangel kann nicht heilen.

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