BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 3
Dem BVwG kommt es nicht zu, anstelle der Auftraggeberin eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen, vielmehr ist dies die Aufgabe der Auftraggeberin.
BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 3
Dem BVwG kommt es nicht zu, anstelle der Auftraggeberin eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen, vielmehr ist dies die Aufgabe der Auftraggeberin.