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Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich nicht bekannter Mängel

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/216bbl 2015, 232 Heft 5 v. 1.10.2015

ZPO § 228

Ein Feststellungsbegehren hinsichtlich der Haftung für sämtliche zukünftige, derzeit nicht bekannte Schäden sowie für sämtliche derzeit noch

Seite 232


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