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Fürsorgepflicht des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/213bbl 2015, 232 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 1157, ABGB § 1169

Ist es auf einem zu bearbeitenden Dach bereits zweimal zu Unfällen gekommen, besteht jedenfalls eine Informations- und Warnpflicht des Werkbestellers hinsichtlich eines bestehenden Gefahrenpotentials gegenüber dem beauftragten Werkunternehmer und seinen Arbeitnehmern.

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