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Wertersatz bei Wandlung eines Werkvertrages

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/209bbl 2015, 231 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 932 Abs 4, ABGB § 1167

Für die erhaltene Leistung ist auch dann Wertersatz zu leisten, wenn sie nicht dem Geschuldeten entspricht, aber eingeschränkt nutzbar ist und auch benutzt wird.

OGH, 20.05.2015, 3 Ob 70/15p

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