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Absicherung der Baustelle; Unfall; Haftung des Bauführers/Subunternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/200bbl 2015, 225 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297

Der Bauführer haftet nur mehr für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden, wenn er die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle an einen Subunternehmer überträgt.

OGH, 21.04.2015, 3 Ob 53/15p

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