ABGB § 864a, ABGB § 914, ABGB § 915, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, Art 2.1.2. ABHE 2006
Unter den (versicherungsrechtlichen) Begriff „Bauproduktionswert“ fallen auch die Planungskosten eines Bauvorhabens.
Es besteht eine Aufklärungspflicht des Versicherers über einen Risikoausschluss, wenn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz gerade für ein ausgeschlossenes Risiko anstrebt.