wr BauO § 73 Abs 3, wr BauO § 128, wr BauO § 129 Abs 10
Die Genehmigung eines Bestandsplanes (hier: als Teil der Fertigstellungsanzeige) stellt keine Baubewilligung dar und entfaltet auch nicht die Wirkung einer solchen.
VwGH, 23.06.2015, 2013/05/0136