wr BauO § 134a Abs 1 lit e
Wird für die Zufahrt zu Kfz-Pflichtstellplätzen (hier: in einer Tiefgarage) auch ein anderer Bauplatz benötigt, für den ebenfalls Pflichtstellplätze geschaffen werden, kommt Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Recht auf Immissionsschutz zu.