vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzeigeverfahren; Untersagung; Frist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/174bbl 2015, 210 Heft 5 v. 1.10.2015

oö BauO 1994 § 25a

Die Untersagung der Ausführung des Bauvorhabens lediglich mangels Entscheidungsreife bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens stellt keine Untersagung iSd § 25a Abs 1 oö BauO dar.

Liegt eine rechtzeitig erstattete und nicht gem § 25a Abs 1 oö BauO untersagte Bauanzeige vor, kann auch vom LVwG außerhalb der achtwöchigen Frist keine Untersagung der Bauausführung mehr ausgesprochen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte