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Ausschreibung; Änderung des Bieterkreises; Änderungen bzw Anpassungen der Leistungsbeschreibung; intransparente Regelung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2015/163bbl 2015, 189 Heft 4 v. 1.8.2015

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 320

Wenn bei Streichung von Ausschreibungsbestimmungen ein anderer Bieterkreis angesprochen würde, ist die ganze Ausschreibung für nichtig zu erklären.

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