ABGB § 932 Abs 2, KSchG § 1, UGB § 344, RL 1999/44/EG
Die insbesondere anhand des Wortlauts der Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG vorzunehmende richtlinienkonforme Auslegung des § 932 Abs 2 ABGB ist auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (§ 1 KSchG) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern.