wr BauO § 63 Abs 1 lit c, ABGB § 442
Eine vom Rechtsvorgänger des Eigentümers erteilte Zustimmungserklärung ist im Baubewilligungsverfahren nicht ausreichend.
VwGH, 24.02.2015, Ra 2015/05/0003
wr BauO § 63 Abs 1 lit c, ABGB § 442
Eine vom Rechtsvorgänger des Eigentümers erteilte Zustimmungserklärung ist im Baubewilligungsverfahren nicht ausreichend.
VwGH, 24.02.2015, Ra 2015/05/0003