nö BauO 1996 § 24, nö ROG 1976 § 19 Abs 2 Z 6, nö ROG 1976 § 19 Abs 4
Die Baubewilligung für ein landwirtschaftliches Wohnhaus (hier: im räumlichen Zusammenhang bereits bestehender Wirtschaftsgebäude) erlischt, wenn das der Baubewilligung zugrundeliegende landwirtschaftliche Betriebskonzept nicht innerhalb der gesetzlichen Bauvollendung verwirklicht worden ist.