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Flächenwidmung „Grünland – Kabinenbau“; Fußgeherbrücke mit Aufzugsanlage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/132bbl 2015, 171 Heft 4 v. 1.8.2015

krnt GPlG 1995 § 5 Abs 2 lit c, krnt GPlG 1995 § 5 Abs 5

Eine Fußgeherbrücke mit Aufzugsanlage zur sicheren und gefahrlosen Überquerung einer Straße und der widmungsgemäßen Nutzung eines Erholungs- und Badegrundstückes steht mit der Zweckbestimmung der Flächenwidmung „Grünland – Kabinenbau“ im Einklang.

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