UStG § 11 Abs 1 lit a, UStG § 19 Abs 1, ABGB § 1168 Abs 1
Weist ein Unternehmer zu Unrecht - in Unkenntnis der Gesetzeslage – zusätzlich zum vereinbarten Nettobetrag die Umsatzsteuer in der Rechnung aus, hindert dies die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht.