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Bankgarantie; Valutierungsklausel; Sicherung der Bauausführung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/118bbl 2015, 143 Heft 3 v. 1.6.2015

ABGB § 696, ABGB § 880a

Im Fall einer als Wirksamkeitsbedingung ausgestalteten Valutierungsklausel muss die Bank vorweg prüfen, ob der Begünstigte seine Leistung erbracht hat, weil die Gültigkeit des Garantieversprechens vom Eintritt einer gesetzten Bedingung abhängt.

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