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Verbindungssteg; Bauwerk; Beseitigung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/106bbl 2015, 136 Heft 3 v. 1.6.2015

vlbg BauG 2001 § 40 Abs 3

Das Umklappen eines Bauwerkes (hier: Holzkonstruktion, die als Verbindungssteg zwischen einem Strandweg und einer offenen Lagerhalle diente) stellt noch keine Beseitigung dar, und zwar selbst dann nicht, wenn es in umgeklappter Form funktionslos wird.

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