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Bewilligungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage; zuständige Baubehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/101bbl 2015, 133 Heft 3 v. 1.6.2015

§§ 1, 2 Bau-Delegierungs-V 1998 für den Bezirk St. Johann im Pongau

Die Vollziehung der Bau-Delegierungsverordnung obliegt ausschließlich der Baubehörde.

Es reicht nicht aus, dass sich die Baubehörde bei der Beurteilung ihrer Zuständigkeit bloß auf eine Rechtsmeinung der Gewerbebehörde stützt.

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