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Freitreppe; Vortreten von Bauteilen; Baufluchtlinie; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2015/100bbl 2015, 132 Heft 3 v. 1.6.2015

sbg BauPolG § 9 Abs 1 Z 6, sbg BauTG § 8 Abs 1, sbg BauTG § 62 Z 1, sbg BGG § 25 Abs 3

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Baufluchtlinie.

VwGH, 27.02.2015, 2012/06/0219

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