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Lagerräume, Verwendungszweckänderung; Gebetsraum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/94bbl 2015, 126 Heft 3 v. 1.6.2015

oö BauO 1994 § 24 Abs 1 Z 3, oö BauO 1994 § 25 Abs 1 Z 2b

Die Benützung von baurechtlich bewilligten Lagerräumen als Gebetsräume stellt eine Verwendungszweckänderung dar, die anzeigepflichtig (oder allenfalls auch bewilligungspflichtig) ist.

LVwG OÖ, 26.01.2015, LVwG-150318/7/RK/WP

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