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Planungsleistungen; Abbestellung des unvollendeten Werkes

RechtsprechungZivilrechtbbl 2014/223bbl 2014, 262 Heft 6 v. 1.12.2014

ABGB § 1168

Die Abbestellung eines Werks ist grundsätzlich immer zulässig, der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.

OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w

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