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Regieleistungen; Kostenwarnpflicht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2014/224bbl 2014, 263 Heft 6 v. 1.12.2014

ABGB § 1152

Wenn weder ein Pauschalpreis vereinbart wurde noch ein Kostenvoranschlag im Sinn des § 1170a ABGB dem Vertrag zu Grunde liegt und daher gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, lässt sich aus den Werkvertragsregeln des ABGB keine Aufklärungspflicht über die mutmaßliche Höhe des Werklohns ableiten.

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