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Erlöschen der Baubewilligung; Baubeginns- und Bauvollendungsfristen; Aliud

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/51bbl 2014, 62 Heft 2 v. 1.4.2014

oö BauO 1994 § 38 Abs 1, oö BauO 1994 § 38 Abs 2

Durch die Errichtung eines anderen (hier: eines um 11 cm in den Mindestabstand hinein verschobenen Gebäudes) als dem bewilligten Gebäude können die gesetzlichen Baubeginns- und Bauvollendungsfristen nicht gewahrt werden.

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