vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebäudehöhe; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Bebauungsplan; Begriff „Hauptgesimshöhe“; Dachgaupen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/50bbl 2014, 60 Heft 2 v. 1.4.2014

oö BauO 1994 § 31 Abs 1 Z 1, oö ROG 1994 § 32 Abs 4 oö

Unter Hauptgesims ist das den oberen Abschluss der Gebäudefassade bildende Gesims zu verstehen. Die Hauptgesimshöhe muss demnach als Höhe der Fassade verstanden werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte