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Grundabteilung; Bauplatz; Ergänzungsflächen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/16bbl 2014, 23 Heft 1 v. 1.2.2014

wr BauO § 16 Abs 1 Z 3, wr BauO § 42

Die Pflicht zur Einbeziehung von Restflächen gilt auch für bereits vorhandene Ergänzungsflächen.

VwGH, 23.07.2013, 2010/05/0061

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