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Geländeveränderung; Niederschlagwässer, natürliche Abflussverhältnisse; Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/164bbl 2013, 200 Heft 5 v. 15.10.2013

§§ 6 Abs 2 Z 1, 14 Z 2, 4 und 8, 67 nö BauO 1996

Die Anbringung von Platten an einer Einfriedung stellt keine Anschüttung oder Veränderung der Höhenlage des Geländes dar.

Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Gewährleistung der Trockenheit ihrer Bauwerke zu.

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