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Schreiben des Baudirektors; keine Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/165bbl 2013, 201 Heft 5 v. 15.10.2013

§§ 18 Abs 4, 58 AVG

§ 42 Abs 4 nö GemO

Ein Schreiben des "Baudirektors" (Leiter des Stadtbauamtes), das nicht erkennen lässt, welcher Behörde das Schreiben zuzurechnen ist, kann schon aus diesem Grunde nicht als (Baubewilligungs-) Bescheid qualifiziert werden.

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